Kinder brauchen Unfallschutz

Kinder brauchen Unfallschutz

Mehr als 35.000 Kinder verunglücken jährlich im Straßenverkehr. Auf dem Weg zur Schule sind Kinder und Jugendliche zwar gesetzlich unfallversichert. Bei Freizeitunfällen bietet aber nur ein privater Unfallschutz finanzielle Sicherheit. Darauf weist jetzt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt bei Hamburg hin, der die Interessen der deutschen Versicherungskunden vertritt. Gerade für Kinder ist...mehr ]


Unfallversicherung: Gute Produkte erkennen

Unfallversicherung: Gute Produkte erkennen

Wer sein Leben aktiv gestaltet, ist besonders häufig von Unfällen bedroht. Niemand denkt gerne daran, dass man schon als junger Mensch durch einen schweren Sport-, Urlaubs-, Arbeits- oder Haushaltsunfall auf Dauer eingeschränkt werden könnte. Im Vorteil ist im Ernstfall, wer eine Unfallversicherung besitzt und finanziell geschützt ist. Bei der Auswahl der richtigen Police aber nicht nur auf den Pr...mehr ]


Unfallversicherung

Unfallversicherung

Was leistet die Unfallversicherung?

Einmalzahlung und Unfallrente
Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme.

Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.


Tagegeld, Genesungssgeld, Todesfallleistung

Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.

Auch ein Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung kann vereinbart werden. Das Genesungsgeld gibt es solange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, die Hinterbliebenen werden so wenigstens finanziell entlastet. 

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