Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch beim Rechtsschutz verschiedene Leistungsbausteine, die Sie je nach beruflicher und privater Lebenssituation abschließen und später auch anpassen können.
Sie können in den Versicherungsschutz alle Probleme rund um Ihr Fahrzeug einschließen (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger können Sie entscheiden, ob Sie nur den privaten oder auch den beruflichen Bereich versichern wollen.
Bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis - etwa wenn Ihnen gekündigt wird oder der Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet - greift der Arbeitsrechtsschutz. Sie können sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch die Versicherung für den beruflichen Bereich ausschließen.
Vor dem Abschluss gut informieren
Auch Steuerstreitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen, Schadenersatzfragen, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren und erbrechtliche Streitigkeiten können abgesichert werden.
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich genau informieren und beraten lassen, welchen Schutz Sie persönlich brauchen.
Travelsecure Versicherung - Ein - Sehr Gut - im neuen Test Januar 2012 und damit Testsieger. Das heißt für Sie, wie auch in den vergangenen Jahren:
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Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Risikopersonen sind:
Versicherte Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist
Haben mehr als vier Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.