Das private Haftpflichtrisiko wird oft unterschätzt - oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen. Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: wer hat nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haftpflicht für den Schaden auf.
Auch Personenschäden sind nicht selten: stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, wenn man keine Haftpflichtversicherung besitzt.
Kinder verursachen häufig Schäden
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen, die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.
Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.
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Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Risikopersonen sind:
Versicherte Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist
Haben mehr als vier Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.